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Friedrich Carl von Savigny ArtikelFriedrich Carl von Savigny (* 21.02 1779 in Frankfurt am Main; † 25.10 1861 in Berlin) war ein bedeutender deutsche Rechtsgelehrter. Er begründete die Historische Rechtsschule. Friedrich Carl von Savigny
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Savigny stammte aus einer alten lothringischen Familie, die ihren Namen von der Burg Savigny in der Nähe von Charmes in dem Moseltal ableitete. Nach dem er in dem Alter von 13 Jahren zu dem Waisen geworden war, zog ihn sein Vormund auf. 1795 schrieb er sich an der Universität Marburg zu dem Jurastudium ein. Zu seinen akademischen Lehrern zählten Anton Bauer (1772 - 1843), ein herausragender Pionier der Reform des deutschen Strafrechts, und Friedrich Weiss , ein hervorragender Kenner der mittelalterlichen Rechtswissenschaft.
Nach Studien in Jena, Leipzig, Göttingen und Halle kehrte er 1800 nach Marburg zurück, wo er in dem selben Jahr promovierte. Dort unterrichtete er als Privatdozent Strafrecht und die Pandekten. 1803 veröffentlichte er seine berühmte Behandlung Das Recht des Besitzes. 1804 heiratete er Kunigunde Brentano, die Schwester von Bettina von Arnim und Clemens Brentano. 1808 wurde auf eine ordentliche Professur für römisches Zivilrecht in Landshut berufen, wo er ca. drei Semester unterrichtete.
Schon 1810 erhielt er auf Betreiben von Wilhelm von Humboldt den Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht an der neu gegründeten Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin. Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit war er als dritter Rektor in der Verwaltung der Universität, im von ihm unter Beteiligung der juristischen Fakultät geschaffenen "Spruch-Collegium", einem außerordentlichem Gericht, das von den ordentlichen Gerichten um seine Meinung gefragt werden konnte, und als Privatlehrer des preußischen Kronprinzen in den Fächern römisches Recht, preußisches Recht und Strafrecht tätig. 1814 erschien als Erwiderung auf Thibauts Thesen Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland seine Streitschrift Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. 1815 gründete er gemeinsam mit Karl Friedrich Eichhorn und Johann Friedrich Ludwig Göschen die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft als Organ der historischen Rechtsschule. 1815 erschien der erste Band seiner Geschichte des römischen Rechts in dem Mittelalter, die er erst 1831 abschließen konnte. 1817 wurde er als Staatsrat Mitglied des preußischen Justizministeriums, 1819 Mitglied des Obertribunals für die Rheinprovinzen und 1820 Mitglied der Kommision für die Revision des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten. 1835 begann er mit der Erarbeitung seines Werks System des heutigen römischen Rechts.
Seine akademische Tätigkeit endete 1842 mit der Ernennung zu dem Großkanzler durch Friedrich Wilhelm IV. Mit diesem Titel war er preußischer "Minister für Revision der Gesetzgebung". Bei Ausbruch der Revolution von 1848 trat er zurück. 1850 erschien das Werk Vermischte Schriften und 1853 als Ergänzung zu dem System des heutigen römischen Rechts das Obligationenrecht. Savigny verstarb am 25. Oktober 1861 in Berlin. Zu seiner Totenfeier erschienen - so wird berichtet - König Wilhelm I. mit sämtlichen Prinzen.
Sein Grab befand sich in Berlin-Mitte in der Hedwigskriche . 1875 erfolgte eine Überführung des Sarges nachdem Familiengut Trages bei Hanau.
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- Friedrich Karl von Savigny: Das Recht des Besitzes, 1803
- Friedrich Karl von Savigny: Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, 1814
- Geschichte des römischen Rechts in dem Mittelalter, 1815 - 1831
- System des heutigen römischen Rechts, 8 Bände, 1840 - 1849
- Vermischte Schriften, 1850
- Obligationenrecht, 1853
- Friedrich Karl von Savigny, Karl Friedrich Eichhorn (Herausgeber): Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaften, Berlin, 1815-1850
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- In Berlin-Charlottenburg ist nach ihm der zentrale Savigny-Platz ab dem 23. März 1887 benannt. Den Savignyplatz durchschneiden die Straßen Grolmann-, Knesebeck-, Carmer- und Kantstrasse.
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